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A4 quer · 28 ZeilenEigenkontrollkonzept - Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel
| Datum | Produkt | Lieferant | Charge-Nr. | Verbrauchsdatum / MHD | Menge | Temp. bei Anlieferung | Konform | Kürzel |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Rückverfolgbarkeit: einen Schritt zurück, einen Schritt vor
Rückverfolgbarkeit soll nicht im Ordner gut aussehen: Sie soll ein Produkt schnell und genau aus dem Verkehr ziehen, wenn etwas nicht stimmt. Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verlangt zu wissen, von wem Sie jedes Lebensmittel bezogen haben und, wenn Sie andere Betriebe beliefern, an wen Sie es abgegeben haben.
In der Praxis hängt alles an der Chargennummer. Solange ein Produkt in der Originalverpackung ist, bleibt die Charge lesbar. Sobald es geöffnet, umgefüllt oder angebrochen wird, geht dieser Bezug verloren, wenn niemand ihn notiert hat: genau dafür sind das Anbruchregister und die interne Verbrauchsfrist nach Anbruch da.
Die Wareneingangskontrolle ist der Punkt, an dem Rückverfolgbarkeit und Kühlkette zusammenkommen. Eine gekühlte Lieferung, die außerhalb ihres Bereichs ankommt, ist nicht dadurch erledigt, dass man sie schnell einräumt: Sie wird zurückgewiesen oder gesperrt, und die Entscheidung wird dokumentiert. Es ist auch die Zeile, die eine Kontrollperson zuerst liest.
Verwandte Vorlagen: die Temperaturprotokoll-Vorlage · das Muster für ein Eigenkontrollkonzept
Häufige Fragen
Ja. Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer, seine Lieferanten und gegebenenfalls seine gewerblichen Abnehmer benennen zu können: das Prinzip einen Schritt zurück, einen Schritt vor. Sie müssen also sagen können, woher ein Produkt kommt und, wenn Sie liefern, wohin es gegangen ist.
Mindestens so viel, dass sich ein Produkt seiner Charge zuordnen lässt: Eingangsdatum, Bezeichnung, Lieferant, Chargennummer, Verbrauchsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum, Menge und die bei Anlieferung gemessene Temperatur bei gekühlter Ware. Das Kürzel der prüfenden Person macht die Kontrolle verbindlich.
Wird ein Produkt geöffnet oder angebrochen, gilt sein ursprüngliches Datum nicht mehr: Der Betrieb legt ein neues, abgeleitetes Datum fest, nach dem das Produkt nicht mehr verwendet werden darf. Die angesetzte Dauer hängt vom Produkt ab und ergibt sich aus den Leitlinien für gute Hygienepraxis Ihrer Branche und Ihrem Eigenkontrollkonzept - sie ist nicht für alle Lebensmittel gleich.
Die Regelung verlangt, dass die Angaben den Behörden verfügbar bleiben, ohne eine einheitliche Frist für alle Produkte festzulegen: Sie bemisst sich an der Haltbarkeit der betroffenen Ware. Legen Sie die Dauer in Ihrem Eigenkontrollkonzept fest und halten Sie sich daran - dieses Dokument zählt bei einer Kontrolle.
Sie wird im selben Moment und im selben Register erfasst, gehört aber zur Beherrschung der Kühlkette: gekühlte Ware, die außerhalb ihres Bereichs geliefert wird, ist zurückzuweisen oder zu sperren, und die Entscheidung ist zu dokumentieren. Das ist der Punkt, an dem Rückverfolgbarkeit und Kühlkette zusammentreffen, und der am häufigsten geprüfte.
Die Spalte Temperatur kann sich von selbst füllen
KelvinTrack misst Ihre Einheiten kontinuierlich und archiviert einen zeitgestempelten Verlauf. Am Tag der Kontrolle erzeugt der Kontrollmodus einen Lesezugriff-Link, den Sie der Kontrollperson reichen, ohne dass sie ein Konto anlegen muss.
So funktioniert esSiehe auch
Die weiteren Dokumente der Hygieneakte, kostenlos zum Herunterladen oder Erstellen.
- Temperaturprotokoll-VorlageErzeugen Sie ein leeres Blatt, passend zu Ihren Kühleinheiten und deren Grenzwerten, fertig zum Aushang in der Küche.Öffnen
- Muster für ein EigenkontrollkonzeptDie vollständige Struktur eines Eigenkontrollkonzepts - Hygienepraxis, HACCP-Plan, Rückverfolgbarkeit - mit Ihren Kühleinheiten bereits eingetragen und den Fragen, die jeder Abschnitt beantworten muss.Öffnen
- Reinigungs- und Desinfektionsplan (Vorlage)Der Plan Bereich für Bereich zum Ausfüllen und das Tagesprotokoll, das seine Anwendung belegt.Öffnen
- LagertemperaturenDie Lagertemperaturen je Warengruppe: Kühlung, Tiefkühlung, Warmhalten und temperaturempfindliche Arzneimittel.Öffnen
- Lebensmittelkontrolle in der GastronomieWer kontrolliert, welche Unterlagen verlangt werden und was auf eine Kontrolle folgen kann - vom Hinweis auf die Vorschriften bis zur ganzen oder teilweisen Schließung des Betriebs.Öffnen
