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Allergene-Liste und Allergentabelle zum Ausdrucken

Eine Zeile pro Gericht, eine Spalte pro Allergen: ankreuzen, datieren, aushängen. Oder die Liste der 14 Allergene aus Anhang II für den Gastraum oder die Karte drucken. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Allergene führt man von Hand. Temperaturen nicht.

Eine Allergentabelle wird bei jeder Rezeptänderung neu erstellt, und niemand kann Ihnen das abnehmen. Das Temperaturprotokoll dagegen muss nicht von Hand geführt werden: Ein KelvinTag-Sensor misst durchgehend, versieht jeden Wert an der Quelle mit einem Zeitstempel und gibt die Historie am Tag der Kontrolle als PDF aus.

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A4 quer · 24 Gerichte
Allergentabelle - Gerichte und Zubereitungen

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 - Allergeninformation für Verbraucher

Betrieb : ..................................
Karte / Stand vom : ..................................
Gericht / Zubereitung1Gluten2Krebstiere3Eier4Fisch5Erdnüsse6Soja7Milch8Schalenfrüchte9Sellerie10Senf11Sesam12Sulfite13Lupinen14Weichtiere
Kreuzen Sie an, wenn das Allergen in das Rezept eingeht, direkt oder über eine zusammengesetzte Zutat (Sauce, Fond, Teig). Maßgeblich ist das Lieferantenetikett. Erstellen Sie die Tabelle bei jeder Rezept- oder Lieferantenänderung neu.Tabelle kostenlos bereitgestellt von kelvintrack.com

Die 14 deklarationspflichtigen Allergene

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 legt die Liste der Stoffe oder Erzeugnisse fest, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen und dem Verbraucher mitzuteilen sind. Sie ist in der gesamten Europäischen Union dieselbe, und sie gibt der Tabelle ihre Spalten:

  1. 1.Glutenhaltiges Getreide : Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.
  2. 2.Krebstiere : Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
  3. 3.Eier : Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse.
  4. 4.Fische : Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse.
  5. 5.Erdnüsse : Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse.
  6. 6.Sojabohnen : Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
  7. 7.Milch : Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse, einschließlich Laktose.
  8. 8.Schalenfrüchte : Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse.
  9. 9.Sellerie : Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse.
  10. 10.Senf : Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse.
  11. 11.Sesamsamen : Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
  12. 12.Schwefeldioxid und Sulfite : In Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, angegeben als SO2 insgesamt.
  13. 13.Lupinen : Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
  14. 14.Weichtiere : Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.

In der Gastronomie muss die Information schriftlich vorliegen

Für lose abgegebene Lebensmittel macht Artikel 44 derselben Verordnung die Allergeninformation verpflichtend und überlässt die Form den Mitgliedstaaten. In Deutschland regelt sie die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV): schriftlich, elektronisch oder mündlich, sofern eine schriftliche Dokumentation vorliegt und auf Nachfrage zugänglich ist. Ein Aushang oder eine Beilage zur Karte erfüllt das am einfachsten.

So füllen Sie die Tabelle aus

Eine Zeile pro Gericht oder Zubereitung auf der Karte. Kreuzen Sie in jeder Spalte an, ob das Allergen in das Rezept eingeht, direkt oder über eine zusammengesetzte Zutat: eine zugekaufte Sauce, ein Fond, ein Teig, eine Würzmischung. Maßgeblich ist das Lieferantenetikett, nicht das Gedächtnis der Küche; deshalb wird die Tabelle bei jeder Rezept- oder Lieferantenänderung neu erstellt und jede Version datiert.

Die Tabelle erfasst nur Allergene, die als Zutat enthalten sind. Die Verordnung verlangt keinen Hinweis auf unbeabsichtigtes Vorhandensein: Ein Spurenhinweis bleibt freiwillig. Kreuzkontakt in der Küche, eine gemeinsame Fritteuse oder ein geteiltes Brett, gehört in Ihre gute Hygienepraxis und Ihr Eigenkontrollkonzept.

Häufige Fragen

Die aus Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite über 10 mg/kg oder 10 mg/l, Lupinen und Weichtiere. Die Liste ist in der gesamten Europäischen Union dieselbe.

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