Referenz

Verbrauchsdatum und MHD: die Datumsangaben erklärt

Das Verbrauchsdatum ("zu verbrauchen bis") ist eine Sicherheitsgrenze: Danach gilt das Lebensmittel als nicht sicher und darf weder verkauft noch ausgegeben werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ("mindestens haltbar bis") ist eine Qualitätsgrenze: Danach bleibt das Produkt bei unversehrter Verpackung genießbar, auch wenn Geschmack oder Konsistenz nachlassen können. Beides folgt aus Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Das Datum steht auf dem Etikett. Die Temperatur liegt bei Ihnen.

Ein Verbrauchsdatum gilt nur unter den auf der Packung angegebenen Lagerbedingungen: Ein außerhalb seines Bereichs gelagertes Produkt kann vor dem aufgedruckten Datum unsicher werden. Ein KelvinTag-Sensor misst jede Kühleinheit durchgehend, warnt Sie, sobald sie den festgelegten Bereich verlässt, und archiviert den zeitgestempelten Verlauf, der die eingehaltene Kühlkette belegt.

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Verbrauchsdatum oder MHD: die Tabelle

Zwei Daten, zwei Logiken. Das eine schützt die Gesundheit, das andere die Qualität, und der Hersteller wählt nach der Art des Produkts, welches er anbringt: Sehr leicht verderbliche Lebensmittel müssen ein Verbrauchsdatum tragen.

VerbrauchsdatumMindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Angabe auf der Verpackung"Zu verbrauchen bis" + Datum"Mindestens haltbar bis" oder "bis Ende" + Datum
Was das Datum bedeutetEine Sicherheitsgrenze, für mikrobiologisch sehr leicht verderbliche Lebensmittel.Eine Qualitätsgrenze: Bis dahin behält das Lebensmittel bei angegebener Lagerung seine spezifischen Eigenschaften.
Nach dem DatumGilt als nicht sicher (Art. 24 der Verordnung 1169/2011, Art. 14 der Verordnung 178/2002): kein Verkauf, keine Ausgabe, keine Verarbeitung.Genießbar und verkäuflich, wenn Verpackung unversehrt und Lagerung eingehalten; Geschmack oder Konsistenz können nachlassen. Sinnesprüfung, in Verantwortung des Unternehmers.
Typische ProdukteFrisches Fleisch und Fisch, Wurstwaren, frische Milchprodukte, gekühlte Fertiggerichte.Konserven, Trockenware (Nudeln, Reis, Mehl), Kaffee, Kekse, Getränke, Tiefkühlware.
RechtsgrundlageVerordnung (EU) Nr. 1169/2011, Artikel 24 und Anhang X Nummer 2.Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Artikel 24 und Anhang X Nummer 1.

Ein Datum gilt nur unter seinen Lagerbedingungen. Anhang X verlangt, dem Datum die einzuhaltenden Lagerbedingungen beizufügen, wo sie nötig sind. Ein außerhalb seines Bereichs gelagertes Kühlprodukt hat kein verlässliches Verbrauchsdatum mehr, egal was aufgedruckt ist; und nach dem Öffnen gilt das vom Betrieb festgelegte Verbrauchsdatum nach Anbruch.

Was gar kein Datum trägt

Anhang X befreit vom Mindesthaltbarkeitsdatum ungeschältes und nicht zerkleinertes frisches Obst und Gemüse, Wein und Getränke mit 10 % Alkohol oder mehr, Backwaren, die üblicherweise innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden, Essig, Speisesalz, Zucker in fester Form, fast ausschließlich aus Zucker bestehende Süßwaren und Kaugummi. Alles andere trägt ein Verbrauchs- oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum.

Ein Fall wird durch einen anderen Text geregelt: das Mindesthaltbarkeitsdatum von Eiern, das die Verordnung (EG) Nr. 589/2008 auf höchstens 28 Tage nach dem Legen begrenzt.

In der Küche: wo diese Daten notiert werden

Beim Wareneingang wird das Verbrauchs- oder Mindesthaltbarkeitsdatum mit Charge und Anlieferungstemperatur im Rückverfolgbarkeitsregister erfasst. Beim Öffnen gilt das ursprüngliche Datum nicht mehr, und der Betrieb legt ein Verbrauchsdatum nach Anbruch fest, das auf dem Produkt und im Anbruchregister vermerkt wird. Keine Vorschrift nennt diese Dauer: Sie ergibt sich aus den Leitlinien für gute Hygienepraxis und dem Eigenkontrollkonzept. Abgelaufene Ware im Lager ist eine Abweichung, die eine Kontrollperson in Sekunden findet.

Quellen

Häufige Fragen

Das Verbrauchsdatum ("zu verbrauchen bis") ist eine Sicherheitsgrenze: Danach gilt das Lebensmittel nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 als nicht sicher und darf weder verkauft noch ausgegeben werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ("mindestens haltbar bis", MHD) ist eine Qualitätsgrenze: Danach kann das Produkt an Geschmack oder Konsistenz verlieren, bleibt aber genießbar, wenn die Verpackung unversehrt ist und die Lagerbedingungen eingehalten wurden. Beides regeln Artikel 24 und Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Das Datum ist gedruckt. Die Kühlkette muss bewiesen werden.

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